Weiterführende Radfahrausbildung in der Sekundarstufe I

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Das Fahrrad ist ein wichtiges Verkehrsmittel für Kinder und Jugendliche beim Start in die selbstständige Mobilität und Teilhabe am Straßenverkehr. Schulwege werden häufig mit dem Fahrrad zurückgelegt. Die Radfahrausbildung im dritten und vierten Schuljahr besteht aus einer theoretischen und einer fahrpraktischen Ausbildung in einem geschützten Raum (z.B. Jugendverkehrsschule (JVS), Schulgelände), welche durch die Radfahrprüfung abgeschlossen wird. Die Radfahrausbildung in der Grundschule ist im Lehrplan verankert und ein zentrales Element der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung.

Mit dem Wechsel in die weiterführende Schule im Alter von 10 bis 12 Jahren erweitert sich der Radius und der Umfang der selbstständigen Teilnahme als Radfahrende am Straßenverkehr beträchtlich. Auch sind Kinder ab dem Alter von 10 Jahren verpflichtet, den Radweg oder die Straße zu benutzen. Um die zusätzlichen Herausforderungen des Straßenverkehrs bewältigen zu können, sind ein erweitertes Verständnis für kritische Verkehrssituationen, der Aufbau Sicherheit fördernder Routinen und Einsichten erforderlich. Mit den erweiterten Möglichkeiten der 12 bis 14Jährigen steigt ihre Risikobereitschaft, was sich unter anderem in riskanten Fahrmanövern, einer Ablehnung des Fahrradhelms oder einer Missachtung von Verkehrsregeln äußern kann.

Ziel dieses Projektes ist es, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Dazu dient ein Fahrradtraining für die Sekundarstufe I, sichergestellt durch mobile Jugendverkehrsschulen mit der Altersstufe entsprechenden Fahrrädern, Helmen sowie weiteren Lehrmitteln und vermittelt in einem Theorie- sowie einem Praxisteil.

Verkehrssicherheitsaktion an weiterführenden Schulen

Die Weiterführende Radfahrausbildung in der Sekundarstufe I umfasst Kinder und Jugendliche der Klassen 5 bis 10. Durch Verkehrswachtmitarbeiter und Mitglieder, die über eine entsprechende pädagogische Ausbildung verfügen, werden diese Radfahrtrainings an den Schulen bzw. geeigneten geschützten Plätzen durchgeführt. Diese enthalten einen Theorie- sowie einen praktischen Teil. Der zeitliche Umfang richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort, empfehlenswert sind jedoch zwei Doppel-Unterrichtsstunden.

Theoretischer Teil:

Wiederholung von Wissen zur StVO anhand eines Wissensquiz mit sofortigem Feedback zu vor allem folgenden Themen:

  • Radfahren, aber sicher – Fragen zur Rechten und Pflichten der Radfahrenden, verkehrsrechtliche
    Bestimmungen
  • Fahrradtechnik, Ausstattung sicherer Fahrräder
  • Toter Winkel als Gefahr für Radfahrende
  • Wetter- und sichtgerechte Kleidung
  • Reaktionszeit / -vermögen

Praktischer Teil:

Praktische Geschicklichkeits- oder Parcours-Übungen – möglich auch im Stationsbetrieb – einzeln oder in Gruppen, wie z. B.:

  • Fahrradausstattung (Helm, Sattel, Lenker: verkehrssicheres Fahrrad)
  • Helm (Schutz vor schweren Kopfverletzungen)
  • „Stoptanz“ (Reaktions-Schnelligkeit)
  • „Schneckenrennen“ (Rad-Handling auch bei niedriger Geschwindigkeit)
  • „Reifenkuss“ (Gleichgewicht, Rad-Handling)
  • Spinning (Gleichgewicht, Rad-Handling, Reaktionsschnelligkeit)
  • Kurvenparcours (Schulterblick und Handzeichen beim Abbiegen)
  • Slip % Slide (Notbremsen)
  • „Blindenführung“ (zu zweit, Radfahrender ist der Blinde“)
  • „Hahnenkampf“ (Geschicklichkeit in Form eines motivierenden „Ritterspiels“)
  • „Einkaufen“ (Teile von A nach B transportieren – einarmiger Halt auf Fahrrädern)
  • „Biathlon“ (Geschwindigkeitswechsel, Auf- und Absteigen)
  • Rad-Fußball (Geschicklichkeit, Mannschaftsgeist – vorausschauendes Handeln)